Signatur (elektronische)

Mit der elektronischen Signatur kann der Ursprung von Daten eindeutig nachgewiesen werden. Sie kann auf dem elektronischen Weg für eine Willenserklärung oder zur Authentisierung heran gezogen werden. Zudem stellt sie die Integrität der Daten sicher.

Die EU-Richtlinie für elektronische Signaturen sowie deren nationale Umsetzung, beispielsweise in Deutschland durch das Signaturgesetz, die Signaturverordnung sowie das Formanpassungsgesetz, ermöglichen die rechtliche Gleichstellung der elektronischen mit der handschriftlichen Signatur. Diese Gleichstellung wird mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur erreicht.

Zurück zum Glossar