Signaturkarte

Die auf einer Signaturkarte enthaltenen Schlüsselpaare sind durch anerkannte Trustcenter oder durch Vertragsbeziehungen eindeutig einem Inhaber zugeordnet und gemäß international anerkannten Richtlinien generiert.

Sie ermöglichen dem Inhaber Signaturen zu erstellen, welche eindeutig die Identifizierung der Signatur für andere ermöglichen. Die Signaturkarte ist dem Inhaber persönlich zugeordnet und muss unter seiner Kontrolle sein.

Qualifizierte Signaturkarten ermöglichen dem Inhaber eine gemäß dem deutschen Signaturgesetz rechtskonforme elektronische Signatur, welche die Verbindlichkeit einer manuellen Unterschrift besitzt. Die auf der qualifizierten Signaturkarte enthaltenen Schlüsselpaare sind durch ein von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation zugelassenes Trustcenter eindeutig einem Inhaber zugeordnet und werden durch Produkte für qualifizierte Signaturen verarbeitet.

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